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   BFH, 29.06.1998 - X B 65/98   

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https://dejure.org/1998,9866
BFH, 29.06.1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dabei trifft den Rechtsuchenden eine besondere, in Schätzungssachen verstärkte Mitwirkungspflicht (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58, 59, m. w. N.; vgl. auch BFH- Beschluß vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700, m. w. N.), die im Streitfall noch durch das frühere Verhalten der Beschwerdeführerin verstärkt wird: Sie selbst nämlich ist, schon damals fachkundig beraten, den Behörden gegenüber zunächst als Einzelunternehmerin aufgetreten.
  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dabei trifft den Rechtsuchenden eine besondere, in Schätzungssachen verstärkte Mitwirkungspflicht (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58, 59, m. w. N.; vgl. auch BFH- Beschluß vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700, m. w. N.), die im Streitfall noch durch das frühere Verhalten der Beschwerdeführerin verstärkt wird: Sie selbst nämlich ist, schon damals fachkundig beraten, den Behörden gegenüber zunächst als Einzelunternehmerin aufgetreten.
  • BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96

    Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dies ist nach Aktenlage, grundsätzlich nicht mit Hilfe von Beweiserhebungen, sondern anhand präsenter Beweismittel zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 23.12.1993 - VIII B 98/93

    Zeitnaher Nachweis der persönlichen Einkommensverhältnisse und

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführerin den letztgenannten Anforderungen zeitnah gerecht geworden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657, 658), denn jedenfalls aus sachlichen Gründen kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben.
  • BFH, 27.11.1992 - III B 80/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführerin den letztgenannten Anforderungen zeitnah gerecht geworden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657, 658), denn jedenfalls aus sachlichen Gründen kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben.
  • BFH, 28.04.1999 - X B 190/98

    Verfahrensmängel; Begründungserfordernisse

    - die (fachkundig vertretene) Klägerin seinerzeit das Beweisthema nicht soweit konkretisiert hat, daß das FG in die Lage versetzt war, sich eine (vorläufige) Meinung über die Brauchbarkeit des Beweismittels zu bilden (BFH-Beschluß vom 9. März 1998 X B 162, 163/97, BFH/NV 1998, 968, 969); zumal die allein entscheidende Frage, ob Imbiß bzw. Lebensmittelhandel in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft betrieben wurde, für sich allein schon deshalb als Beweisgegenstand ausscheidet, weil sie sich nicht auf Tatsächliches beschränkt, sondern das Ergebnis einer schwerpunktmäßig auf rechtlichem Gebiet liegenden Gesamtbeurteilung (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 26. März 1998 X B 134/97, BFH/NV 1998, 1126, 1127, und vom 29. Juni 1998 X B 65/98, BFH/NV 1998, 1517, 1518) darstellt, weswegen auch von einem Sachverständigengutachten kein Aufklärungsbeitrag zu erwarten war (vgl. auch BFH-Beschluß vom 30. September 1998 X B 28 und 29/98, BFH/NV 1999, 491); .
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